Zusammenfassung: Das LG St. Pölten befasst sich in vorliegender Entscheidung mit den Voraussetzungen eines freien Dienstvertrages und informiert darüber, dass die Ausgestaltung dieses Beschäftigungsverhältnisses nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen hat und eine Übertragbarkeit der Abfertigungsnormen des AngG ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 UrlG