Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob die Kompetenz der Gerichte auch zur Überprüfung der in das Ermessen des Versicherungsträgers gestellten gänzlichen oder teilweisen Nachsicht der Rückzahlungspflicht gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 107 Abs 3 ASVG
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