Zusammenfassung: Das OLG Wien behandelte die Frage, ob Beitragsnachbelastungen aus früheren Jahren bei der Prüfung einer allfälligen Rückzahlung vom Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 2 KBGG
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