Zusammenfassung: In gegenständlicher Rechtssache waren unter anderem das Vorliegen eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes, der Verzicht auf Geltendmachung eines Kündigungsgrundes und die Annahme eines sekundären Feststellungsmangels zu behandeln. Wie ist das Unterbleiben einer substanziierten Bestreitung des gegnerischen Prozessvorbringens zu sehen?