§ 133 Abs 2 ASVG
In vorliegender Sache war der Kostenersatz für eine "hyperbare Sauerstofftherapie" zu klären. Wie ist konkret das Interesse des Versicherten mit dem der Versichertengemeinschaft abzuwägen?
OGH 10.11.2009, 10 ObS 86/09h
§ 133 Abs 2 ASVG
In vorliegender Sache war der Kostenersatz für eine "hyperbare Sauerstofftherapie" zu klären. Wie ist konkret das Interesse des Versicherten mit dem der Versichertengemeinschaft abzuwägen?
OGH 10.11.2009, 10 ObS 86/09h