Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hat sich das erkennende Gericht eindeutig gegen Türenknallen als zulässigen Tatbestand für eine Entlassung ausgesprochen.
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG
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Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hat sich das erkennende Gericht eindeutig gegen Türenknallen als zulässigen Tatbestand für eine Entlassung ausgesprochen.
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG
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