VO (EWG) 68/1612 ; RL 2004/38/EG
Der EuGH befasst sich in vorliegendem Fall mit Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts in einem anderen Mitgliedsstaat. Ist dieses zu bejahen, wenn der Bf diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sein betreuungspflichtiges Kind aber aufgrund der Wanderarbeitnehmer-VO sehr wohl?