§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Vorliegendes Judikat befasst sich mit der Frage konzerninterner Anrechnung von Vordienstzeiten hinsichtlich der sechsmonatigen Wartefrist nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG iZm Umstrukturierungen der Bundesbahnen. Kann insofern der Konzern als Einheitsunternehmen erachtet werden?