Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung zu beurteilen, ob die Mitglieder der Belegschaftsvertretung in Dänemark unter dem Aspekt der Rechte der RL 2002/14/EG ausreichend geschützt werden.
Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung zu beurteilen, ob die Mitglieder der Belegschaftsvertretung in Dänemark unter dem Aspekt der Rechte der RL 2002/14/EG ausreichend geschützt werden.