Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck beschäftigte sich mit der Anwendbarkeit von Mindestlohntarifen für Hausbesorger in Tirol. Weiters ging es auf die Kollektivvertragsfähigkeit der Wirtschaftskammer ein.
Rechtsgrundlagen: § 22 ArbVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck beschäftigte sich mit der Anwendbarkeit von Mindestlohntarifen für Hausbesorger in Tirol. Weiters ging es auf die Kollektivvertragsfähigkeit der Wirtschaftskammer ein.
Rechtsgrundlagen: § 22 ArbVG
Schlagwörter: