Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck beschäftigte sich mit der Zulässigkeit von Vertragsstrafen und Konkurrenzklauseln im Fall der einvernehmlichen Vertragsauflösung bzw. mit der Frage, wie diese auszulegen sind.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 1336 ABGB; § 36 AngG; § 38 AngG