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Waisenpension bei Berufsausbildung

SozialrechtJudikaturHellmut TeschnerZASB 2009/155ZASB 2009, 328 Heft 6 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das LG Wr. Neustadt setzte sich mit der Frage auseinander, ob während der Tätigkeit als Rechtspraktikant die Kindeseigenschaft nach § 128 Abs 2 Z 1 GSVG gegeben ist.

Rechtsgrundlagen: § 128 Abs 2 Z 1 GSVG; § 138 GSVG

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