Zusammenfassung: Das LG Innsbruck prüfte, ob die im § 1 Abs 3 und 4 bzw. § 4 Abs 2 EinStV normierten Richtwerte über- bzw. auch unterschritten werden können.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 EinstV; § 1 Abs 4 EinstV; § 4 Abs 2 EinstV
Zusammenfassung: Das LG Innsbruck prüfte, ob die im § 1 Abs 3 und 4 bzw. § 4 Abs 2 EinStV normierten Richtwerte über- bzw. auch unterschritten werden können.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 EinstV; § 1 Abs 4 EinstV; § 4 Abs 2 EinstV