Art 2 MassenentlassungsRL 98/59/EG
Der EuGH hatte sich mit der Auslegung des Art 2 MassenentlassungsRL zu befassen. Er prüfte, wie der Wortlaut "beabsichtigt ein Arbeitgeber Massenentlassung vorzunehmen" in einem Konzern auszulegen ist und wann der Konsultationsprozess iSd RL hierbei beginnen muss.