§ 10 Abs 1 MSchG; § 3 Z 7 GlBG; Art 10 MSchRL
Der OGH befasste sich in der Entscheidung mit der Frage, wann der besondere Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung beginnt und welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen. Weiters ging er auf die Frage einer möglichen Diskriminierungen nach dem GlBG und auf die Beweislast in diesem Fall ein. Mit einer Anmerkung und Analyse von Susanne Mayer, Universität Salzburg.