§ 358 Abs 3 ASVG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, von welchem Geburtsdatum auszugehen ist, wenn dies bei der Beurteilung eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditätspension strittig war. Im Anlassfall war im Personaldokument ein Geburtsdatum zwar angegeben, dieses wurde aber von einem Zivilgericht in der Türkei später korrigiert.