§ 96a Abs 1 ArbVG; § 54 Abs 1 ASGG
Der Autor geht bei der Fallbetrachtung vorweg von der Zustimmungspflicht des BR für Führungskräfte von der Ansicht der herrschenden Lehre aus und beleuchtet den Spagat zwischen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und betrieblichen Interessen. Abschließend gibt er einen persönlichen Kommentar.