§ 6 GlbG; § 7 GlbG; § 12 GlbG
Der OGH hat eindeutig klargestellt, dass ein GmbH-Geschäftsführer AG im Sinne des GlBG ist und die juristische Person als solche für sexuelle Belästigungen einzustehen hat. Der Autor schließt mit einem Kommentar und geht näher auf die gesetzlichen Grundlagen ein.