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Resturlaub; Dienstfreistellung

ArbeitsrechtJudikaturbearb. v. Helmuth TadesZASB 2009/97ZASB 2009, 227 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt das ASG Wien fest, dass der AN nicht verpflichtet sei, seinen Resturlaub während seiner Dienstfreistellung zu konsumieren.

Rechtsgrundlagen: § 4 UrlG

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