Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das ASG Wien u.a. mit den Fragen, wann ein Umgehungsgeschäft vorliegt sowie der Verletzung der Schadensminderungspflicht.
Rechtsgrundlagen: § 916 ABGB; § 1151 ABGB; § 1304 ABGB
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