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Geschäftsführer; Übernahmsautomatik

ArbeitsrechtJudikaturbearb. v. Helmuth TadesZASB 2009/96ZASB 2009, 227 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das ASG Wien u.a. mit der Frage, ob derjenige, der vor Ort die Geschäfte führt, die personelle Verantwortung für untergebene Bedienstete hat und auch als Repräsentant der Gesellschaft auftritt, Angestellter sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB; § 3 AVRAG; § 20 GmbHG

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