Zusammenfassung: Das LG Innsbruck ging auf die Form der Austrittserklärung ein. Das Gericht legte dabei klar, daß diese bestimmt, deutlich und zweifelsfrei zu erfolgen hat und formfrei wäre.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck ging auf die Form der Austrittserklärung ein. Das Gericht legte dabei klar, daß diese bestimmt, deutlich und zweifelsfrei zu erfolgen hat und formfrei wäre.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB
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