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LG Innsbruck 7.9.2007, 43 Cga 12/07d

ArbeitsrechtJudikaturHelmuth TadesZASB 2008/129ZASB 2008, 176 Heft 4 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: Das LG Innsbruck ging auf die Form der Austrittserklärung ein. Das Gericht legte dabei klar, daß diese bestimmt, deutlich und zweifelsfrei zu erfolgen hat und formfrei wäre.

Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB

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