Zusammenfassung: Das OLG Wien ging auf die Frage der Anrechnung von Ersatzzeiten im Sinn des § 227 ASVG ein und prüfte, wie eine Zivilinternierung im Hinblick auf die Bestimmungen des KGEG zu interpretieren seien. Es wies darauf hin, daß hierzu die Materialien des KGEG herangezogen werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 227 Abs 1 ASVG; § 1 KGEG; § 228 ASVG