Zusammenfassung: Das Landesgericht hat auf den Begriff des Unternehmens im § 53b ASVG abzustellen, da das ASVG selbst den Begriff nicht definiert. Es zog daher die Judikatur des OGH heran und verneinte die Eigenschaft eines "Unternehmens" bei einem Privathaushalt.
Rechtsgrundlagen: § 53b ASVG