Zusammenfassung: Das OLG Wien ging der Frage nach, wann ein außergerichtliches Privatgutachten als notwendig aus dem Gesichtspunkt späterer Prozessführung zu erachten ist. Weiters prüfte das Gericht, ob ein Gutachten im Hinblick auf den Leidenszzustand eines Pensionisten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung dient.
Rechtsgrundlagen: § 77 ASGG