§ 10 Abs 3 AlVG
Der VwGH prüfte den Fall eines Arbeitslosen, dem das AMS die Notstandshilfe entzogen hatte, weil er die Annahme zumutbarer Beschäftigungsangebote verweigert hatte.
VwGH 7.5.2008, 2007/08/0237
§ 10 Abs 3 AlVG
Der VwGH prüfte den Fall eines Arbeitslosen, dem das AMS die Notstandshilfe entzogen hatte, weil er die Annahme zumutbarer Beschäftigungsangebote verweigert hatte.
VwGH 7.5.2008, 2007/08/0237