§ 2 Abs 2 EinstV
Der OGH ging der Frage nach, ob Wartezeiten für die Übergabe eines behinderten Kindes in eine Ordination oder Therapieeinrichtung als Zeiten einer erforderlichen Mobilitätshilfe im Sinn der EinstV verstanden werden können.
OGH 4.3.2008, 10 ObS 149/07w; OGH 5.2.2008, 10 ObS 10/08f