Art 10 MutterschutzRL 92/85/EWG
Nach Art 10 der MutterschutzRL muss für den Beginn des Kündigungsschutzes die Schwangerschaft bereits begonnen haben. In der vorliegenden Entscheidung beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, wann bei einer In-vitro-Fertilisation der Kündigungsschutz einsetzt.