Art 2 AntidiskriminierungsRL 2000/78/EG
Anlassfall war die Verweigerung des Witwergeld an den Kl, der mit dem Versicherten in einer, nach dem deutschen LebenspartnerschaftsG eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hatte. Der EuGH entschied, dass es sich bei dem Witwergeld um ein Arbeitsentgelt iSd Art 141 EG handelt, auf das auch Art 2 der AntidiskriminierungsRL anzuwenden ist.