Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, welche Auswirkungen eine nicht ausreichend geklärte Vorfrage der Versicherungspflicht auf das Verfahren bezüglich der Beitragspflicht hat.
Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG; § 38 AVG