§ 10 Abs 3 AIVG
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, ob es für einen Arbeitslosen, der einen Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht führt, um eine ungerechtfertigte Entlassung zu bekämpfen, von Nachteil ist, sich eine neue Beschäftigung zu suchen.