Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, welche Tätigkeiten von Feuerwehrmitgliedern unter die versicherten pflichtgemäßen Tätigkeiten iSd § 176 Abs1 Z7 lit a ASVG fallen.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 ASVG