Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, welche Möglichkeiten der Wiedereinsetzung es bei einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung gibt.
Rechtsgrundlagen: § 415 ASVG; § 3 FSVG; § 27 GSVG; § 46 Abs 1 VwGG; § 33 VfGG; § 35 VfGG