Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Beurteilung einer Interessenbeeinträchtigung einer Kündigung auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG
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Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Beurteilung einer Interessenbeeinträchtigung einer Kündigung auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG
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