Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Auslegung einer Konkurrenzklausel zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 36 AngG
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Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Auslegung einer Konkurrenzklausel zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 36 AngG
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