Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte zu entscheiden, ob aus einem Scheindienstverhältnis ein Entgeltanspruch abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1151 ABGB
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Zusammenfassung: Das ASG Wien hatte zu entscheiden, ob aus einem Scheindienstverhältnis ein Entgeltanspruch abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1151 ABGB
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