Zusammenfassung: Ein Arbeitsloser ist zur Ablehnung eines vermittelten Vorstellungsgesprächs nicht berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 9 AlVG
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Zusammenfassung: Ein Arbeitsloser ist zur Ablehnung eines vermittelten Vorstellungsgesprächs nicht berechtigt.
Rechtsgrundlagen: § 9 AlVG
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