Zusammenfassung: Ein obsorgeberechtigter Elternteil kann auch für minderjährige Kinder rechtsgültig den Verzicht auf die Geltendmachung einer Bescheidklage in einem Sozialrechtsverfahren erklären, sofern eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 67 ASGG; § 154 Abs 3 ABGB