Zusammenfassung: Für die Dauer des infolge der bestehenden Arbeitsbereitschaft bestehenden Entgeltanspruches iSd § 1155 ABGB im Rahmen sogenannter diktierter Rechtsverhältnisse liegt auch Pflichtversicherung vor.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 ASVG; § 1155 ABGB