Zusammenfassung: Die Beurteilung der Verweisbarkeit eines Versicherten ist nicht vom Kompetenzbereich eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Berufskunde umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 88 ASGG
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Zusammenfassung: Die Beurteilung der Verweisbarkeit eines Versicherten ist nicht vom Kompetenzbereich eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Berufskunde umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 88 ASGG
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