Zusammenfassung: Die Gebietskrankenkasse ist bei Durchführung einer beantragten Beitragsnachverrechnung an das Amtswegigkeitsprinzip und die Bescheidform gebunden.
Rechtsgrundlagen: § 357 ASVG
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Zusammenfassung: Die Gebietskrankenkasse ist bei Durchführung einer beantragten Beitragsnachverrechnung an das Amtswegigkeitsprinzip und die Bescheidform gebunden.
Rechtsgrundlagen: § 357 ASVG
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