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Rechtsprechung - Vereinbarung einer Resolutivbedingung im aufrechten Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtKommentar: Michael ReinerZAS 2007/44ZAS 2007, 275 - 281 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in einem privaten Arbeitsvertrag steht dem Bestimmtheitsgebot der § 1158 ABGB und 19 Abs 1 AngG entgegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vereinbarung als Neuabschluss eines Arbeitsvertrages unter einer Resolutivbedingung qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 897 ff ABGB; § 1155 ABGB; § 1158 ABGB; § 19 AngG

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