Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Bemessung der Überstundenzuschläge bei partiell günstigeren bzw ungünstigeren kollektivvertraglichen Bestimmungen Stellung und befürwortet die Durchführung eines Günstigkeitsvergleichs iSd § 3 ArbVG analog.
Rechtsgrundlagen: § 10 AZG; § 3 ArbVG