Zusammenfassung: Die Ablehnung der vorzeitigen Beendigung des Karenzurlaubs aufgrund der erneuten Schwangerschaft der Arbeitnehmerin ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: Art 2 GleichbehandlungsRL 76/207/EWG ; Art 8 MutterschaftsurlaubsRL 91/85/EWG ; Art 11 MutterschaftsurlaubsRL 91/85/EWG ; ^§ 2 Elternurlaubs-RV (RL 96/34/ eG)