Zusammenfassung: Die Unterbrechung der Verjährung setzt die gehörige Fortführung der Klage voraus.
Rechtsgrundlagen: § 1486 ABGB; § 1497 ABGB
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Zusammenfassung: Die Unterbrechung der Verjährung setzt die gehörige Fortführung der Klage voraus.
Rechtsgrundlagen: § 1486 ABGB; § 1497 ABGB
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