Zusammenfassung: Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsverhinderung kann den Entfall des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung begründen.
Rechtsgrundlagen: § 2 EFZG
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Zusammenfassung: Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsverhinderung kann den Entfall des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung begründen.
Rechtsgrundlagen: § 2 EFZG
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