Zusammenfassung: Die Missachtung der Kündigungsfrist hat die Rechtswidrigkeit der Kündigung zur Folge. Die fristwidrige Kündigung ist wie eine rechtswidrige vorzeitige Entlassung anzusehen.
Rechtsgrundlagen: § 20 AngG
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Zusammenfassung: Die Missachtung der Kündigungsfrist hat die Rechtswidrigkeit der Kündigung zur Folge. Die fristwidrige Kündigung ist wie eine rechtswidrige vorzeitige Entlassung anzusehen.
Rechtsgrundlagen: § 20 AngG
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