Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert, ob bzw in welchem Ausmaß ein AN infolge des vorzeitigen Austritts im Rahmen der geblockten Altersteilzeit einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 10 UrIG; § 29 AngG