Zusammenfassung: Das BMSG betont die Unzulässigkeit eine rückwirkenden Beendigung der Pflichtversicherung durch den Widerruf der Einkommensprognose.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 4 Z 4 GSVG
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Zusammenfassung: Das BMSG betont die Unzulässigkeit eine rückwirkenden Beendigung der Pflichtversicherung durch den Widerruf der Einkommensprognose.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 4 Z 4 GSVG
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