Zusammenfassung: Die Festlegung einer dreimonatigen Verfallsfrist in einem Arbeitsvertrag steht mit den guten Sitten in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB
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Zusammenfassung: Die Festlegung einer dreimonatigen Verfallsfrist in einem Arbeitsvertrag steht mit den guten Sitten in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 1486 Z 5 ABGB
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